4B: Alkohol/Niko-TEEN Workshop

Wieder ein toller Workshop, in dem wir viel über Alkohol- und Tabakkonsum gelernt haben - es ging um Wirkung, Gefahren und auch Rechtliches, was viele nicht wussten.

Alkohol
Wer Alkohol trinkt ist cool und  entspannt. Viele glauben dann: ich gehöre dazu, ich bin kein Außenseiter, er löst meine Probleme, ist gegen Einsamkeit und Langeweile und mein Selbstwertgefühl steigt.
Das Jugendschutzgesetz sagt, dass kein Alkohol –auch kein Bier oder Wein- an unter 16 Jährige, keine alkoholischen Getränke mehr als 12 Vol.-12% sowie keine Mischgetränke, die Spirituosen enthalten(Alkopops), an unter 18 Jährige  ausgeschenkt werden dürfen.
Der Verkauf sowie der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche ist verboten.

Rauchen ist gefährlich, das haben die Schüler und Schülerinnen in einem Workshop erfahren.
Das Jugendschutzgesetz besagt, dass Rauchen erst ab dem 18 Lebensjahr erlaubt ist.
Die schädlichen Stoffe des Tabakrauches und die gesundheitlichen Folgen wurden mit den Schülern gemeinsam erarbeitet.

Snus, eine andere Art von Tabakkonsum!
Der Konsum schadet den Körper enorm, da der Nikotingehalt viel höher als beim Rauchen ist.
Nikotin ist ein Nervengift!
Der Konsum von Snus ist bis 18 Jahre verboten!
Bei einer Überdosierung kann es zu einer Nikotinvergiftung kommen.
Bei schweren Vergiftungserscheinungen, wie Atemproblemen oder Bewusstlosigkeit, ist die Vergiftungszentrale (01 4064343) zu kontaktieren!

E-Zigarette als Trend
Sie besteht aus einem Akku, einer Verdampfer-Einheit und einer Kartusche mit der zu verdampfenden Flüssigkeit.
Das Kärntner Jugendschutzgesetz besagt, dass der Erwerb, der Besitz und der Konsum sowie die Weitergabe dieser Produkte für unter 18-Jährige verboten ist.

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