2B: Workshop “Zivilcourage“

Das Wort Zivilcourage ist in aller Munde, doch was genau versteht man darunter?

Jeder kann in Situationen kommen, in denen es nötig sein kann, Mut zu zeigen, um anderen zu helfen. Dann gilt es jedoch auch abzuwägen: Nicht wegzusehen und sich in einer Gefahrensituation schützend vor eine andere Person zu stellen bedeutet nicht, das eigene Leben aufs Spiel setzen zu müssen.

Zivilcourage und StGB
Der Begriff der Zivilcourage lässt sich mit „Bürgermut“ übersetzen. Er beschreibt das mutige Verhalten einer Person, die einem anderen Menschen in einer bedrohlichen Lage zur Hilfe kommt, etwa dann, wenn diese körperlich angegriffen wird. Wer als Dritter eingreift, statt wegzusehen, einer anderen Person zu Hilfe kommt, und dabei vielleicht sogar die eigene Gesundheit oder das eigene Leben aufs Spiel setzt, beweist Zivilcourage. Was dabei viele Menschen, die sich lieber umdrehen und wegschauen, vergessen, ist, dass eine Pflicht besteht, einem anderen Menschen in einer Notsituation zu helfen – soweit dies zumutbar ist und keine erhebliche Eigengefährdung mit sich bringt. Gemeinsam wurde erarbeitet, was Zivilcourage ist. Die Schüler:innen waren mit Eifer dabei. Es wurde aktuell auch der Vorfall von Villach besprochen.

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